Dopingkontrolle Ablauf erklärt :
Bei der Dopingkontrolle wird zwischen einer Wettkampfkontrolle (in competition)
und einer Kontrolle außerhalb des Wettkampfes "Trainingskontrolle"(out of competition) unterschieden.
Beide Verfahren werden nach der selben Vorschrift behandelt (Die Athleten geben eine Urinprobe ab).
Die Athleten werden nach dem Reglement des jeweiligen Sportverbandes für die Dopingkontrolle ausgewählt.
Zuerst werden in der Doping-Kontrollstation die Personalien des jeweiligen Athleten aufgenommen.
Anschließend wählt er aus mehreren Kontrollsets zwei Kontrollflaschen und einen Becher für die Urinabgabe aus.
Die Kontrollflaschen besitzen jeweils eine Code-Nummer,
diese Code-Nummern sind Unikate und nur für 1Flasche vergeben,keine Code-Nummer taucht doppelt auf.
Die Urinabgabe erfolgt nur unter der Aufsicht eines Kontrolleurs,damit keine Tricks oder Verfälschungen geschehen können.
Nach der Urinabgabe werden 2/3 der selbigen für eine A-Probe und 1/3 für eine B-Probe aufgeteilt.
Die Probenflaschen werden versiegelt.
Mit einer kleinen Resturinmenge,die nach der Urinabgabe noch im Becher zu finden ist,wird der Ph-Wert des Athleten festgestellt.
Während des gesammten Verlaufs der Kontrolle wird ein Protokoll geführt,
wobei der Athlet auch detailliert angeben muss,welche Medikamente er in den letzten 48 Stunden zu sich genommen hat.
Am Ende der Kontrolle hat bestätigt der Athlet die Richtigkeit des Protokolles indem er dieses unterschreibt.
Beide Proben werden in das Doping-Kontrolllabor transportiert,die A-Probe wird als erstes analysiert.
Die B-Probe hingegen, wird in dem Labor für den späteren gebrauch geschlossen und anschließend kühl gelagert.
Ist das A-Ergebnis positiv,also der Nachweiss von Dopingsubstanzen im Körper bestätigt,
erfolgt die Benachrichtigung des Sportverbandes,
der mit dem Labor und dem betroffenen Athleten einen Termin für die Analyse der B-Probe vereinbart.
Zur B-Analyse kann der Athlet selber anwesend sein und/oder einen entsprechenden Gutachter bestellen.
Erst, wenn die B-Analyse das Ergebnis der A-Analyse bestätigt,gilt die Probe als positiv,
und der Verband kann eine Sanktion gegenüber dem Athleten verhängen.
Ist dies jedoch nicht der Fall,dass heisst, die B-Probe bestätigt nicht das,was die A-Probe vorher angegeben hat,
so steht der Athlet nicht mehr unter Dopingverdacht und kann an den Wettkämpfen teilnehmen. |